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   VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20   

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VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20 (https://dejure.org/2020,9284)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 B 70/20 (https://dejure.org/2020,9284)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 (https://dejure.org/2020,9284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Infektionsschutzgesetz: Verbot des Betriebs von Sportanlagen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Nichtigkeitsfeststellung oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm könnte dabei grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 13/06 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 K 6/99

    Überprüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Verfahren der Hauptsache als Mittel der inzidenten Normenkontrolle ist problematisch (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Februar 2000 - 4 K 6/99 -, BeckRS 2000, 11755 Rn. 39).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Insoweit ist auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Interessenabwägung geboten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 7 VR 10/94 -, Rn. 30, juris).
  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).
  • VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 18/16

    (Keine) Klagebefugnis aus der Verletzung prozedualer Obliegenheiten;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Dementsprechend geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine atypische Feststellungsklage nur dann statthaft ist, wenn die Gültigkeit der Norm nicht einer unmittelbaren verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nach § 47 VwGO unterliegt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 2019 - 9 S 1221/18 -, juris, Rn. 47; Möstl, in: BeckOK VwGO, § 43 Rn. 29, 31 ; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 43 Rn. 18; Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 43 Rn. 68; wohl auch VG Schleswig, Urteil vom 7. September 2016 - 11 A 18/16 -, juris, Rn. 26; grundsätzlich ablehnend Happ, in Eyermann: VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 9a; a. A. VG Bayreuth, Urteil vom 30. Oktober 2018 - B 8 K 18.382 -, juris, Rn. 33; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 25 unter Verweis auf den unterschiedlichen Streitgegenstand).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 9 S 1221/18

    Klage auf Kostenfreiheit der Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Dementsprechend geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine atypische Feststellungsklage nur dann statthaft ist, wenn die Gültigkeit der Norm nicht einer unmittelbaren verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nach § 47 VwGO unterliegt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 2019 - 9 S 1221/18 -, juris, Rn. 47; Möstl, in: BeckOK VwGO, § 43 Rn. 29, 31 ; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 43 Rn. 18; Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 43 Rn. 68; wohl auch VG Schleswig, Urteil vom 7. September 2016 - 11 A 18/16 -, juris, Rn. 26; grundsätzlich ablehnend Happ, in Eyermann: VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 9a; a. A. VG Bayreuth, Urteil vom 30. Oktober 2018 - B 8 K 18.382 -, juris, Rn. 33; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 25 unter Verweis auf den unterschiedlichen Streitgegenstand).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Diese auf einer aktuellen Einschätzung beruhende Änderung macht jedoch die vor dem Stichtag geltenden Regelungen nicht unverhältnismäßig (vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2020 - 3 MR 11/20 - zu den Sportboothäfen).
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.663

    Bayerische Corona Verordnung: Kein Erfolg eines dagegen gerichteten Eilantrages

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20
    Dabei geht es um die generelle nachdrückliche Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen, wie sie auch die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. April 2020 - 20 NE 20.663 -, Rn. 2, juris) und die generellen Beschränkungen der Reisetätigkeit anstreben.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • VG Bayreuth, 30.10.2018 - B 8 K 18.382

    Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen und Märkten

  • VG Regensburg, 12.06.2020 - RN 14 E 20.963

    Betriebsuntersagung Wellness-Bereich

    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage nicht auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses abzielen würde, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (BVerwG, U.v. 23.8.2007 - 7 C 13.06 - juris, Rn. 20; VG Schleswig, B.v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • VG Cottbus, 19.05.2021 - 8 L 185/21

    Coronapandemie, Konzertveranstaltungen, unzulässiger Eilantrag

    Damit ist der Antrag aber nur als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht nach § 47 Abs. 1 und Abs. 6 VwGO statthaft, das andernfalls umgangen würde (vgl. hierzu schon Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 5. November 2020 - VG 3 L 499/20 -, Seite 2 EA sowie Beschluss der Kammer vom 16. April 2021 - VG 8 L 153/21 -, juris Rn. 15 f.; ebenso Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 -, juris Rn. 3 ff.).

    Unterliegt die Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm nicht der durch § 47 VwGO eröffneten Kontrolle durch die Fachgerichte, begründet sich die Statthaftigkeit eines dergestalt atypischen, nämlich unmittelbar auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Norm gerichteten Feststellungsantrages mit dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes folgenden Gebot des effektiven Rechtsschutzes (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15; Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.), dem im Land Brandenburg jedoch bereits hinreichend durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO genügt ist (vgl. § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes).

  • VG Regensburg, 19.11.2020 - RN 14 E 20.2768

    Corona-Bekämpfung durch Betriebsverbot für Saunabetriebe - einstweiliger

    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann aber grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20

    Eilantrag gegen "Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland" erfolglos

    Soweit ein Antrag nach § 47 VwGO an das Oberverwaltungsgericht statthaft ist, wäre ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durch einen entsprechenden Feststellungsantrag bei dem Verwaltungsgericht unzulässig (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 -, Rn. 5, juris).
  • VG München, 03.07.2020 - M 26 E 20.2789

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots kontaktfreier Sportausübung

    Soweit daher wie im vorliegenden Fall der eigentliche Zweck des Antrags die Überprüfung der Rechtmäßigkeit bzw. die (teilweise) Außervollzugsetzung einer untergesetzlichen Norm ist, ist das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, soweit es nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eröffnet ist, vorrangig (vgl. BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris Rn. 20 = NVwZ 2007, 1311; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388; Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris Rn. 3; VG Augsburg, B.v. 28.4.2020 - Au 9 E 20.720 - juris).
  • VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057

    Schankwirtschaft

    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • VG Regensburg, 26.05.2020 - RO 14 E 20.889

    Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung eines Fitnessstudios

    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21

    Coronaverordnung: Nutzung einer Segelyacht

    Der Antragsteller hat in dem Schriftsatz vom 30. April 2021 klargestellt, dass er sich nicht auf die Unwirksamkeit bestimmter Regelungen der Corona-BekämpfVO berufen möchte; insoweit wäre auch ein entsprechender Feststellungsantrag unzulässig, weil damit - trotz unterschiedlicher Streitgegenstände - ein Verfahren auf Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit Abs. 6 VwGO umgangen werden würde (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 70/20 -, Rn. 5, juris).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 L 756/20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung eines Fitnessstudios abgelehnt

    Es bleibt der Antragstellerin im Übrigen unbenommen, die Rechtmäßigkeit der Verbotsnorm unmittelbar in einem Verfahren auf Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VwGO, § 109a JustG NRW einer oberverwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterziehen zu lassen, vgl. zum Vorrang einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO gegenüber einer gegen den Normgeber gerichteten Feststellungsklage: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom30. April 2020 - 1 B 70/20 - juris.
  • VG München, 27.05.2020 - M 26 E 20.2100

    Coronakrise, Fitnessstudio, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Für dieses Rechtsschutzbegehren steht ihr aber gemäß § 47 Abs. 6 VwGO i.V.m. Art. 5 Satz 1 AGVwGO in Bayern die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Verordnung selbst offen (vgl. BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris Rn. 3; VG Augsburg, B.v. 28.4.2020 - Au 9 E 20.720 - juris).
  • VG Cottbus, 18.05.2020 - 3 L 223/20

    Coronakrise: Feststellungs-Eilantrag unzulässig, wenn Normenkontrollverfahren

  • VG München, 25.01.2021 - M 26b E 21.237

    Verwaltungsgerichte, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Gewährung von

  • VG Cottbus, 16.04.2021 - 8 L 153/21

    Quarantäne für Familienmitglieder einer Kontaktperson? Corona-Pandemie

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